Divestment: Kirche zieht Geld aus umweltschädlichen Firmen ab

Die österreichische Kirche steigt mit ihren Geldveranlagungen aus allen Unternehmen aus, die fossile Brennstoffe fördern oder produzieren.

Die katholische Kirche in Österreich zieht sich mit ihren Vermögen aus allen Unternehmen zurück, die fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Erdgas fördern bzw. produzieren. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag in einer Erklärung zum Abschluss ihrer dieswöchigen Frühjahrsvollversammlung in Reichenau an der Rax bekannt gegeben. "Kirchliche Finanzmittel dürfen keine zerstörerische Wirkung auf das Klima haben", unterstreichen die Bischöfe. Daher habe die Bischofskonferenz jetzt beschlossen, die Divestment-Erklärung im Rahmen des "Global Catholic Climate Movement" (GCCM) zu unterzeichnen und die ethischen Veranlagungsrichtlinien entsprechend anpassen. GCCM ist ein 2015 gegründeter Zusammenschluss verschiedenster katholischer Umweltgruppen aus allen Teilen der Welt. Zusätzlich zum bereits bestehenden Ausschluss von Kohleförderung und Fracking in allen Vermögensklassen bedeute das konkret, dass die Kirche in den kommenden fünf Jahren mit ihren Geldveranlagungen aus allen Unternehmen aussteigt, die fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Erdgas) fördern bzw. produzieren.

Vollausstieg
Dieser Vollausstieg gelte für alle Diözesen, die Österreichische Bischofskonferenz und alle ihre Einrichtungen. Um die Anwendung und Interpretation der jetzt verschärften ethischen Veranlagungsrichtlinien zu sichern, wird zudem als neues Instrument eine Ständige Kommission eingerichtet, kündigten die Bischöfe an.

Als Reaktion auf die 2015 von Papst Franziskus veröffentlichte Enzyklika "Laudato si" hat die Österreichische Bischofskonferenz noch im selben Jahr mit der Umsetzung der Enzyklika begonnen und sich für eine nachhaltige und klimafreundliche Führung und Ausrichtung der Diözesen entschieden. Damit verbunden ist auch eine Wende hin zu erneuerbarer Energie.

Im Herbst 2017 wurde die "Richtlinie Ethische Geldanlagen" beschlossen. Die Kriterien der Richtlinien folgen dem Dreiklang einer ökumenisch-christlichen Ethik und lauten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die ethischen Veranlagungsrichtlinien bieten Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivative, Indexprodukte oder Rohstoffe wie Gold. Die Prinzipien des ethischen Investments lauten "Verändern - Fördern - Verhindern" und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den "Best-in-Class-Ansatz" im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch "Engagement" zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.

Die vollständige Presseerklärung der Frühjahresvollversammlung der österreichischen Bischofskonferenz finden Sie hier.

Reaktionen
Die Umweltbeauftragten der Katholischen Kirche Österreichs und die Koordinierungsstelle für internationale Entwicklung und Mission (KOO) begrüßen die Entscheidung der Österreichischen Bischofskonferenz, allen Unternehmen, welche fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Erdgas fördern bzw. produzieren, kirchliche finanzielle Mittel zu entziehen. Die Österreichische Bischofskonferenz ist nach Belgien und Irland die dritte Bischofskonferenz weltweit, welche ihr Divestment öffentlich erklärt.

Freude bei der Sprecherin der kirchlichen Umweltbeauftragten
„Dieser Schritt zeigt das kohärente Bestreben der österreichischen Bischöfe auf, die Ziele des Pariser Klimaabkommens in ihrem Wirkungsbereich umzusetzen. Die Neuausrichtung der Finanzanlagen folgt den bereits 2015 beschlossenen Ökologiezielen in den Bereichen Energie und Beschaffung“, meint Hemma Opis-Pieber, Sprecherin der kirchlichen Umweltbeauftragten. Für sie sei es nicht länger möglich, wirtschaftliche Aktivitäten nur mit einer Profit-Logik zu betrachten und dabei zu ignorieren, dass damit ethische Verpflichtungen einhergehen: „Die Katholischen Institutionen haben daher nicht nur in Bereichen wie Energie, Mobilität, Gebäude und Beschaffung die Aufgabe, ihre ökologischen Auswirkungen zu reduzieren, sondern müssen auch ihre Finanzanlagen dahingehend überprüfen. Die Katholische Kirche in Österreich hat bereits 2017 ethische Veranlagungsrichtlinien beschlossen. Die jetzige Entscheidung setzt diesen Weg konsequent fort“ so Opis-Pieber.

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